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Was ist bei einer Bestattung zu beachten?

Nach Eintritt eines Sterbefalles sollten Sie einen Arzt rufen, der eine Leichenbeschauung durchführt und den Tod offiziell feststellt. Die ausgehändigte Todesbescheinigung bringen Sie anschließend zum Standesamt, um den Sterbefall anzuzeigen. Daraufhin erhalten Sie eine Todesurkunde. Um eine Bestattung möglich zu machen, kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen, mit dem Sie die nächsten Schritte ausführen. Die Leichenüberführung findet spätestens nach 36 Stunden nach dem Todesfall statt. Nun bereiten Sie die Bestattung mit dem Unternehmen vor und klären zunächst die Einbettung, Einkleidung und Einsargung. Des Weiteren wählen Sie die Urne bzw. den Sarg aus und vereinbaren einen Termin für die Bestattung. Falls gewünscht kann ein für Bestattungen geeigneter Trauerredner oder ein Pfarrer bestellt werden. Falls gewünscht und möglich suchen Sie nun einen Grabesort aus, bestellen Blumenschmuck und/oder lassen einen Kranz anfertigen.

Die Anfertigung des Grabsteines übernimmt ein Steinmetz Ihres Vertrauens. Je nach persönlichem Wunsch können Sie eine Kondolenzliste erstellen lassen. Möchten Sie eine Trauerfeier ausrichten, so sollten Sie sich um Ort und Verpflegung kümmern. Außerdem müssen Sie so die Trauergäste einladen. Meist werden auch Anzeigen in lokalen Zeitungen geschalten. Dafür können Sie sich Bilder, Texte und ähnliches überlegen. Bedenken Sie, dass Ihr Bestattungsunternehmer spezialisiert ist Bestattungen durchzuführen. Deshalb unterstützen Sie die Mitarbeiter bei all Ihren Aufgaben sehr herzlich. Nach der Bestattung sind einige rechtliche Angelegenheiten zu beachten. Zum einen müssen vorhandene Testamente beim Amtsgericht abgegeben werden, sodass es zu einer Testamentseröffnung kommen kann. Gegebenenfalls können Sie sich so einen Erbschein ausstellen lassen.

Melden Sie den Verstorbenen bei der Rentenstelle bzw. beim Arbeitgeber. Kraftfahrzeuge können abgemeldet, Versicherungen gekündigt und der Antrag auf Rentenfortzahlung gestellt werden. Vergessen Sie nicht Versicherungsansprüche geltend zu machen. Denken Sie auch an Konten bei Banken, an Miet- und Sparverträge sowie an Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen. Melden Sie den Todesfall an die zuständige Kirche, die meist die Bestattungen in einer aktuellen Anzeige auflistet. Zuletzt sollten Sie auch noch ausstehende Termine des Verstorbenen absagen.